Im täglichen Geschäft werden an uns in letzter Zeit vermehrt Falschmeldungen in Bezug auf § 7a HWO herangetragen. Als kompetenter und seriöser Anbieter von Reifenreparaturmaterial sehen wir uns verpflichtet, ihnen als Gewerbetreibende die nötige rechtliche Sicherheit zu bieten, um eine regelkomforme Reparatur von Reifen zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben wir uns dazu entschieden nach eingehender Recherche bei Kammerjuristen und Kammerabteilungsleitern, darüber aufzuklären, wer Reifen instandsetzen darf.